Energieberatung

Seit Mitte 2008 gilt eine Energieklassifizierung für Immobilien, die in dem sogenannten Energieausweis festgeschrieben wird. Als Grundlage für die Ausstellung dient die deutsche Energieeinsparverordnung (EnEV). Der Energiepass ist nach seiner Einführung im Juni 2008 verpflichtend, wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll. An ihm ist der Energieverbrauch einer Immobilie, auf einer mit einem Zahlenwert versehenen Farbskala abzulesen.

 

Es wird zwischen zwei verschiedenen Ausweisen unterschieden. Der verbrauchsorientierte Energiepass basiert auf reellen Verbrauchsdaten die in der Vergangenheit liegen. Beim bedarfsorientierten Energiepass erfolgt die Ermittlung des Energieverbrauchs auf Grundlage eines technischen Sachverständigengutachtens. Die Prüfung erfolgt unter Einbeziehung der Dämmung, Heizungsanlage, sowie der Fenster.

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