Energiebedarfsausweise sind seit 2002 für alle Neubauten Pflicht.
Der bedarfsorientierte Ausweis erfasst den rechnerisch ermittelten Energiebedarf eines Gebäudes. Die Ergebnisse der Berechnung sind im Ausweis auf Seite 2
dargestellt.
Die im Formular ausgewiesenen Energiebedarfskennwerte geben an, wieviel Energie pro m² Nutzfläche des Gebäudes dem Gebäude zugeführt werden muss, um es auf die gewünschte
Innentemperatur zu beheizen. Die energetische Qualität des Gebäudes wird unabhängig vom jeweiligen Nutzerverhalten und dem klimatischen Standort des Gebäudes berechnet. Aussagen zum tatsächlichen
Energieverbrauch der Nutzer können nicht getroffen werden.
Basis der Berechnung bilden Bauunterlagen und Daten der Heizanlage. Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig ab Ausstellungsdatum.